Skip links

Meldepflichten

persoXperten: Abrechnung. Vermittlung. Service.

Die Lohnbuchhaltung ist ein wichtiger Teil der betrieblichen Verwaltung, der sich mit der Erfassung und Verarbeitung von Daten zu den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter befasst. In Deutschland unterliegt die Lohnbuchhaltung einer Vielzahl von Meldepflichten, die vom Arbeitgeber zu erfüllen sind. Dies gilt besonders beim Onboarding neuer Mitarbeiter. Hier sind einige der wichtigsten Meldepflichten in der Lohnbuchhaltung:

Meldung zur Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anmelden und regelmäßig Meldungen über Änderungen in der Beschäftigung (z.B. Neueinstellungen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) erstellen.
Meldung zur Lohnsteuer: Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter an das Finanzamt abführen und dafür monatliche Lohnsteuermeldungen erstellen.
Meldung zur Berufsgenossenschaft: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden und Unfälle oder Berufskrankheiten ihrer Mitarbeiter melden.
Meldung zum Elterngeld: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Elterngeld in Anspruch nehmen möchten, eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis ausstellen.
Meldung zur betrieblichen Altersvorsorge: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informieren und gegebenenfalls Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge abführen.

Diese Meldepflichten in der Lohnbuchhaltung schützen die Rechte der Arbeitnehmer und stellen korrekte Abrechnung der Löhne und Gehälter sicher. Sie sollten daher darauf achten, dass sie diese Meldepflichten korrekt und fristgerecht erfüllen oder wir machen das einfach für Sie.